Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 W 21/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf - Rechtspflegerin – vom 20. Juni 2012 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 290,60 €


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