Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 11/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 5. April 2012 (VK VOL 52/2011) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 95.000 Euro


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