Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-21 U 140/12

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31.08.2012 verkündete Urteil des Landgericht Duisburg – Einzelrichter – aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Revision wird nicht zugelassen.


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