Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 107/12

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld vom 03.07.2012 (12 O 23/12) abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.014,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basisizinssatz seit dem 31.03.2010 sowie weitere 507,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.12.2011 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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