Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 53/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21. November 2012(VK-13/2012-L) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf bis zu 185.000 Euro festgesetzt.


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