Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 72/12

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 6. Juli 2012 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.784,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2011 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 31 %, der Beklagte zu 69 %.

Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 1/10, der Beklagte zu 9/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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