Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 45/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 26. Oktober 2012 (VK 2-104/12) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren:                bis 850.000 Euro


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