Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I - 4 U 151/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Juni 2011 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf einschließlich des ihm zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers zu befinden haben wird.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919293949596979899100101102103104105106107108109110111112

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.