Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 159/12

Tenor

I.

Auf die Berufung des Antragsgegners werden das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 05.10.2012 abgeändert, die einstweilige Verfügung vom 23.07.2012 aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag der Antragstellerin vom 12.07.2012 zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.


Gründe

123456789101112131415

II.

1617181920212223

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Referenzen

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