Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 W 9/13

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 28.11.2012 abgeändert.

Dem Kläger wird zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte erster Instanz Prozesskostenhilfe ab dem 22.06.2012 bewilligt und ihm Rechtsanwalt Dr. Büchler in Mönchengladbach beigeordnet.

Eine Kostenerstattung findet nicht statt


1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.