Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-2 W (Kart) 4/12

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Dortmund vom 7. August 2012 (13 O 72/05 Kart) aufgehoben, und die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag der Klägerin an das Landgericht Dortmund zurückverwiesen.


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