Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I- 24 U 178/12

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 13.09.2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichter – teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt insgesamt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.111,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2011 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und der Beklagte zu 85 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen, soweit die Klage abgewiesen worden ist.

Gegenstandswert für das Berufungsverfahren: 15.386,03 EUR


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