Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-3 Kart 462/11 (V)

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen vom 16.12.2011 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 31.10.2011, BK4-11-304, wird zurückgewiesen.

Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur zu tragen.

Der Beschwerdewert wird auf 50.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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