Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 18/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Oktober 2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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