Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 26/13

Tenor

  • I Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 12. Dezember 2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

  • II Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 02.07.2013 gegeben.

  • III Streitwert: 6.120,00 €


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