Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-2 Ws 275/13

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem früherenAngeklagten zur Last.


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