Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 2/13

Tenor

Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 25.01.2013, VK VOB 16/12 aufgehoben:

Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens in erster Instanz sowie des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 260.000,- € festgesetzt.


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