Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-9 U 38/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 23.01.2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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URTEIL

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