Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 114/12

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 14. Dezember 2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 50.082,19 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 21.976,84 € seit dem 14.7.2007 und aus weiteren 28.105,35 € ab dem 5.11.2012 zu zahlen.

Hinsichtlich des weitergehenden Zinsanspruchs wird das am 14. Dezember 2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des LandgerichtsDüsseldorf – Einzelrichterin – aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Räumungsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 € und die Zwangsvollstreckung der Klägerin im Übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


G r ü n d e
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