Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-3 WF 149/13

Tenor

I.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Kleve vom 28. Mai 2013 wird ihr ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin S.-D. bewilligt, soweit sie vom Antragsgegner ab 5/2013 monatlichen Unterhalt von 280,-- € begehrt.

II.

Ihr weitergehendes Verfahrenskostenhilfegesuch wird zurückgewiesen.


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