Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-16 U 183/12

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6. Juni 2012 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 92.270,61 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 20.01.2010 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.


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