Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 16 W 64/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 27.12.2012 gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorfs vom 10.12.2012 wird zurückgewiesen.


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Referenzen

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