Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 121/13

Tenor

Der Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss mit dem Datum des 01. Juli 2013 wird aufgehoben.

Die Akten werden dem Amtsgericht Duisburg zur erneuten Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgegeben.


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