Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-3 Kart 198/12 (V)

Tenor

Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 14.06.2012 wird die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 02.05.2012, BK4-12-656, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Bundesnetzagentur trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243444546474849505152535455565758596061626364656667

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.