Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 164/13

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Löschungsantrag des Beteiligten nicht mit der Begründung des Fehlens der Bewilligung der Erben abzulehnen.


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