Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 31/13

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin gegen das am 31.01.2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 1 O 254/08, wird das Urteil abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 55.000,00 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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