Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-9 U 60/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 14.02.2013 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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URTEIL

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