Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 91/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.05.2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte  vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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