Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I - 5 U 135/12

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.08.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 7.104,81 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz in Höhe von 2.878,61 € seit dem 26.06.2009, aus weiteren 2.641,80 seit dem 27.05.2010 und aus weiteren 1.584,40 € seit dem 24.04.2012 zu zahlen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 18 % und der Beklagte zu 82 %.

Die Kosten der Berufung hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Gegners gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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URTEIL             

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