Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 W 81/12

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird die Streitwertfestsetzung in der Beschlussverfügung der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 24.01.2012 abgeändert.

Der Streitwert wird auf bis zu 7.000,- € festgesetzt.


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