Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 213/12

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.10.2012 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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