Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 3/14

Tenor

Die Anträge der Antragstellerin, das Verbot des Zuschlags nach § 115 Abs. 1 GWB wiederherzustellen oder es bis zu einer Wiederherstellung einstweilen zu verlängern, werden abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens nach § 115 Abs. 2 Satz 5 GWB werden der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Verfahren nach § 115 Abs. 2 Satz 5 GWB: bis 13.000 Euro


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