Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-14 U 179/13

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 23. August 2013 (8 O 35/12) wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsrechtszuges.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.000 € festgesetzt.


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