Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 42/13

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 18. November 2013 (VK 1-91/13) wird abgelehnt.

Die Antragstellerin wird gebeten, dem Gericht bis zum 21. Februar 2014 mitzuteilen, ob und mit welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten bleibt.


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