Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 232/12

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 07.11.2012 (11 O 10/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger als Gesamtschuldner zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund der Urteile vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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