Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 6/14

Tenor

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve – Einzelrichter – vom 15. Januar 2014 abgeändert. Die Vergütung des Sachverständigen Dr. S. wird auf 1.948,21 € festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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