Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-26 W 7/14 [AktE]

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 26. November 2013 wird der Beschluss der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts K. vom 18. November 2013 aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Antragsgegnerin zur Last.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.


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