Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 U 127/13

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 03. September 2013 verkündete Urteil der           10. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf (10 O 60/12) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.973,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.09.2011 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte an den Anleihen „A. Hypothekenanleihen 2006/2016“ (WKN ...), 30 Stück, sowie „A. Hypothekenanleihen 2006/2016“ (WKN ...), 15 Stück, auf die Beklagte.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.307,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.09.2011 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25 % und die Beklagte     zu 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.