Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-17 U 187/11

Tenor

I.Auf die Berufung des Beklagten wird das am 04. November 2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach - Einzelrichterin - abgeändert und wie folg neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

II.Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens - hat die Klägerin zu tragen.

III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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