Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 31/14

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.01.2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichter – (3 O 124/13) nebst dem ihm zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht Duisburg zurückverwiesen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.