Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 W 31/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 23.12.2013 gegen den Beschluss der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 09.12.2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Schuldnerin zu tragen.


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