Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 139/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29.08.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az. 1 O 393/10, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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URTEIL

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