Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 W 139/13

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird die Streitwertfestsetzung im Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2014 teilweise dahingehend abgeändert, dass sich die Verpflichtung des Antragsgegners zur Zahlung von Gerichtskosten nach einem Teilstreitwert von 50.000,00 Euro bemisst.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.