Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-21 U 38/14

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 05. Februar 2014, Az. 9 O 18/13 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.327,76 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus 2.401,75 € seit dem 29.12.2011,

aus 2.254,99 € seit dem 28.01.2012 sowie

aus 1.671,02 € seit dem 28.02.2012 zu zahlen,

Zug um Zug gegen Abtretung der der Klägerin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der D… GmbH dieser gegenüber zustehenden Zahlungsansprüche auf Nachentrichtung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung betreffend die Monate Dezember 2011, Januar 2012 und Februar 2012.

Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 35 % und der Beklagte 65 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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