Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 52/13

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 17.01.2013 (31 O 63/11) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.838,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

aus 1.564,92 € seit dem 26.08.2010,

aus 299,24 € seit dem 22.04.2011,

aus 838,00 € seit dem 02.04.2010,

aus 62,51 € seit dem 18.06.2010,

aus 676,55 € seit dem 18.06.2010,

aus 2.892,33 € seit dem 21.10.2010,

aus 1.193,70 € seit dem 16.12.2010,

aus 871,14 € seit dem 18.01.2011 und

aus 440,00 € seit dem 06.05.2011

zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 53 % und die Beklagte zu 47 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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