Anerkenntnisurteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 51/13

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 28.02.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 54.566,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 12.400 EUR seit dem 20.07.2005, aus weiteren  8.700 EUR seit dem 25.01.2007 und aus weiteren 32.866,30 EUR seit dem 29.01.2008 zu zahlen.

Die Entscheidung über die von den Beklagten erklärte Aufrechnung in Höhe von insgesamt 107.917,79 EUR wegen der im Tatbestand unter Ziffer 1. bis 11. dargestellten Einzelpositionen bleibt vorbehalten.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Beklagten zu 95% und der Kläger zu 5%, die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird gestattet, eine Vollstreckung des jeweiligen Gläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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