Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 25/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 1. August 2014 (VK VOL 5/2014) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren:                         22.000 Euro


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