Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 35/14

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.01.2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird einstimmig gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung iHvon 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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