Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 W 2/15

Tenor

  • I.                                                Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. September 2014 wird zurückgewiesen.

  • II.                                             Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den vorbezeichneten Beschluss wird zurückgewiesen, soweit das Landgericht ihr nicht abgeholfen hat.

  • III.                                           Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zu 1/5 der Antragsgegnerin und im Übrigen der Antragstellerin auferlegt. Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren ermäßigt sich auf 50 %.

  • IV.                                          Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

  • V.                                             Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 312.500 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.