Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 W 5/15

Tenor

  • I. Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 20. Januar 2015 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

  • II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beklagten auferlegt.

  • III. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 82.725,54 €.


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